Todesfall
An den Tod eines Menschen, eines nahen Angehörigen denkt natürlich keiner gerne. Ein plötzlicher Todesfall löst bei den Hinterbliebenen oftmals neben dem Schmerz über den Verlust des Menschen auch eine meist unbekannte und schwierige Situation aus.
Nun bedarf es vieler Überlegungen, und wer ist in diesem Moment nicht für jede Hilfe und Rat dankbar!
Dabei ist unabhängig, ob dieser Mensch in einem Krankenhaus oder in privater Umgebung verstorben ist. Wenden Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.
Das Bestattungsunternehmen steht den Hinterbliebenen hilfreich bei der Abwicklung sämtlicher Formalitäten und Durchführung der Bestattung zu Seite.
Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind folgende Unterlagen erforderlich:
DieTodesbescheinigung
(bei einem Todesfall zu Hause zuerst den Arzt benachrichtigen, damit er die Todesbescheinigung ausstellt und Ihnen aushändigt!)
·Die Sterbeanzeige
(ist der Tod in einem Krankenhaus, einem Altenheim oder durch Unfall eingetreten, wird die Sterbeanzeige nebst Todesbescheinigung durch das Krankenhaus oder dem beauftragten Bestattungsunternehmen dem Standesamt zugeleitet)
Der Verstorbene/die Verstorbene war:
· nicht verheiratet beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern oder Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (diese Urkunden befinden sich meistens im Stammbuch der Familie)
· verheiratet beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe oder Heiratsurkunde (diese Urkunden befinden sich meistens im Stammbuch der Familie)
· geschieden/verwitwet beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe oder Heiratsurkunde, sowie Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)
Es wäre sicherlich zu umfangreich, Ihnen hier sämtliche Informationen zu einem Todesfall abschließend aufzuführen. Sollten Sie daher noch weitere spezielle Fragen haben, so bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch oder auch persönlich in Verbindung zu setzen. Wir beraten und informieren Sie gerne!